Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben ist die Sicherung der Erschließung. Sie muss also im Moment des Bauantrags noch nicht vorhanden sein, aber bis zur Fertigstellung des Baus hergestellt werden können. Es wird also eine Prognose angestellt, ob nach der zu erwartenden Entwicklung die Erschließung bis zum Abschluss der Bauarbeiten vorhanden ist.
Beispiel: Die Feuerwehrzufahrt muss noch nicht vorhanden sein, es muss aber bereits klar sein, dass ein bestimmter Streifen des Grundstücks hierfür freibleibt und auch tatsächlich befahrbar bleibt. Die Wasserrohre müssen noch nicht verlegt sein, es muss aber ein Konzept für den Anschluss geben.