Nein, es handelt sich lediglich um einen formellen Fehler, der dazu führt, dass der Nachbar alle seine Rechte behält und auch seine Rechtsbehelfsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Eine Rechtsverletzung kann er nur darauf stützen, dass ein Verstoß gegen materiell nachbarschützende Vorschriften gegeben ist.
Monat: Juni 2018
Muss die Baugenehmigungsbehörde trotz Nachbarunterschrift die nachbarschützenden Normen prüfen?
Ja, ihr Prüfprogramm wird dadurch nicht beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um einen Rechtsbehelfsverzicht des Nachbarn.