Die Bindungswirkung eines Urteils gilt zwischen denselben Beteiligten und ihren Rechtsnachfolgern bei unveränderter Sach- und Rechtslage. Die Behörde kann sich daher auf eine wiederholende Verfügung beschränken und lediglich auf das Urteil hinweisen.
Autor: Baurecht-FAQ
Welche Bedeutung hat die Versagung einer Baugenehmigung?
Bei einer abgelehnten Baugenehmigung bedeutet dies zunächst, dass ein Bauverbot besteht. Die Nichtübereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften wird dadurch aber nicht verbindlich festgestellt. Ein neuer Bauantrag kann daher jederzeit eingereicht werden.
Wann endet der passive Bestandsschutz?
Der Bestandsschutz endet, wenn das Bauwerk, auf das er sich bezieht, vollständig zerstört ist. Bei einer Nutzungsunterbrechung gilt:
- im ersten Jahr ist stets mit einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen;
- im folgenden Jahr ist in der Regel mit einer Wiederaufnahme zu rechnen;
- danach muss substantiierter Vortrag erfolgen, dass keine endgültige Nutzungsaufgabe vorliegt.
Was ist passiver Bestandsschutz?
Eine wirksame und bestandskräftige Baugenehmigung verleiht dem fertigen Vorhaben passiven Bestandsschutz unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Das Vorhaben darf bestehen bleiben, insbesondere auch bei späteren Rechtsänderungen.
Was ist Voraussetzung für die Verlängerung?
Eine Verlängerung erfolgt nur, wenn das Vorhaben weiterhin den zu prüfenden Bauvorschriften entspricht. Hierfür bedarf es wiederum des gemeindlichen Einvernehmens. Eine erneute Nachbar- und Fachbehördenbeteiligung ist dagegen nicht notwendig, wenn sich an der Sach- und Rechtslage nichts geändert hat.
Kann Geltungsdauer der Baugenehmigung verlängert werden?
Ja, es sind beliebig viele Verlängerungen um jeweils bis zu zwei Jahre möglich (Art. 69 Abs. 2 Satz 1), wobei aber der Antrag vor dem Erlöschen der Genehmigung zugegangen sein muss, damit noch eine rückwirkende Verlängerung (Art. 69 Abs. 2 Satz 2) möglich ist.
Wie lang gilt die Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung gilt an sich unbegrenzt, sie erlischt aber, wenn vier Jahre lang kein Gebrauch von ihr gemacht wurde (Art. 69 Abs. 1, erster Halbsatz). Allerdings sind mehrere Unterbrechungen von insgesamt längerer Dauer, aber jeweils weniger als vier Jahren zulässig, sofern die Fertigstellung immer noch beabsichtigt wird. Bei einer Klage gegen die Baugenehmigung verlängert sich die Frist bis zur Unanfechtbarkeit (Art. 69 Abs. 1, zweiter Halbsatz).
Wann darf eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen versehen werden?
Die Baugenehmigung ist in der Regel ein gebundener Verwaltungsakt. Ein solcher darf nur dann mit einer Nebenbestimmung verbunden werden, wenn dies besonders zugelassen ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen sicherstellen soll.
Allerdings können Baugenehmigungen, die eine Abweichung beinhalten (Art. 63 Abs. 1), grundsätzlich mit einer Nebenbestimmung versehen werden, da hier kein Anspruch auf die Genehmigung besteht.
Welche Folgen hat ein Zustellungsmangel?
Der Bauherr darf ab Bekanntgabe grundsätzlich mit dem Bau beginnen.
Hinsichtlich anderer Beteiligter beginnt ihre jeweilige Klagefrist in diesem Fall nicht zu laufen. Heilung gemäß Art. 9 VwZVG durch tatsächlichen Zugang ist möglich. Außerdem verwirkt der Nachbar sein Recht, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach (zumutbarer Möglichkeit der) Kenntnisnahme Klage erhebt.
Wem ist die Baugenehmigung zuzustellen?
Die Zustellung erfolgt an
- den Antragsteller
- die Gemeinde, sofern sie nicht zugestimmt hat,
- den Nachbarn, sofern dieser nicht zugestimmt hat oder einen Einwendungen nicht stattgegeben wurde.