Die Bindungswirkung eines Urteils gilt zwischen denselben Beteiligten und ihren Rechtsnachfolgern bei unveränderter Sach- und Rechtslage. Die Behörde kann sich daher auf eine wiederholende Verfügung beschränken und lediglich auf das Urteil hinweisen.
Schlagwort: Baugenehmigung
Welche Bedeutung hat die Versagung einer Baugenehmigung?
Bei einer abgelehnten Baugenehmigung bedeutet dies zunächst, dass ein Bauverbot besteht. Die Nichtübereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften wird dadurch aber nicht verbindlich festgestellt. Ein neuer Bauantrag kann daher jederzeit eingereicht werden.
Was ist passiver Bestandsschutz?
Eine wirksame und bestandskräftige Baugenehmigung verleiht dem fertigen Vorhaben passiven Bestandsschutz unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Das Vorhaben darf bestehen bleiben, insbesondere auch bei späteren Rechtsänderungen.
Kann Geltungsdauer der Baugenehmigung verlängert werden?
Ja, es sind beliebig viele Verlängerungen um jeweils bis zu zwei Jahre möglich (Art. 69 Abs. 2 Satz 1), wobei aber der Antrag vor dem Erlöschen der Genehmigung zugegangen sein muss, damit noch eine rückwirkende Verlängerung (Art. 69 Abs. 2 Satz 2) möglich ist.
Wie lang gilt die Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung gilt an sich unbegrenzt, sie erlischt aber, wenn vier Jahre lang kein Gebrauch von ihr gemacht wurde (Art. 69 Abs. 1, erster Halbsatz). Allerdings sind mehrere Unterbrechungen von insgesamt längerer Dauer, aber jeweils weniger als vier Jahren zulässig, sofern die Fertigstellung immer noch beabsichtigt wird. Bei einer Klage gegen die Baugenehmigung verlängert sich die Frist bis zur Unanfechtbarkeit (Art. 69 Abs. 1, zweiter Halbsatz).
Wann darf eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen versehen werden?
Die Baugenehmigung ist in der Regel ein gebundener Verwaltungsakt. Ein solcher darf nur dann mit einer Nebenbestimmung verbunden werden, wenn dies besonders zugelassen ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen sicherstellen soll.
Allerdings können Baugenehmigungen, die eine Abweichung beinhalten (Art. 63 Abs. 1), grundsätzlich mit einer Nebenbestimmung versehen werden, da hier kein Anspruch auf die Genehmigung besteht.
Wem ist die Baugenehmigung zuzustellen?
Die Zustellung erfolgt an
- den Antragsteller
- die Gemeinde, sofern sie nicht zugestimmt hat,
- den Nachbarn, sofern dieser nicht zugestimmt hat oder einen Einwendungen nicht stattgegeben wurde.
Wann bedarf die Baugenehmigung einer Begründung?
Grundsätzlich nur, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen wurde oder nachbarlichen Einwendungen nicht stattgegeben wurde (Art. 68 Abs. 2 Satz 2) oder das gemeindliche Einvernehmen ersetzt wurde (Art. 67 Abs. 3 Satz 1).
Kann der Nachbar die Baugenehmigung wegen erteilter Abweichungen anfechten?
Ja, diese sind integraler Bestandteil der Baugenehmigung, da sie bestimmen, welches Bauvorhaben genau zulässig ist.
Gilt der eingeschränkte Prüfumfang auch für den Nachbarschutz?
Ja, der Nachbar kann die erteilte Baugenehmigung nicht mit dem Hinweis auf die Verletzung nicht zu prüfender Vorschriften anfechten; insoweit fehlt ihm die Klagebefugnis. Er muss in diesem Fall vielmehr auf bauaufsichtliches Einschreiten klagen.